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Ausweispflicht: Befreiung


Leistungsbeschreibung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öfftlich beglaubtiger Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,

2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Über die Befreiung von Ausweispflicht wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt.

Zuletzt ausgestellt Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).