Hundesteuer: Abmeldung
Hundesteuer: Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Im Falle einer verspäteten Abmeldung wird das Datum der Abmeldung zur Ermittlung der Steuer berücksichtigt.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Steuerpflicht beim Steueramt der Stadt Alfeld (Leine) anzuzeigen. Bitte fügen Sie nach Möglichkeit einen Beleg bei (bspw. eine Rechnung des Tierarztes beim Tod des Tieres).
An wen muss ich mich wenden?
Steueramt der Stadt Alfeld (Leine)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Amt/Fachbereich
Steueramt der Stadt Alfeld (Leine)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz