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Hundesteuer: Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Im Falle einer verspäteten Abmeldung wird das Datum der Abmeldung zur Ermittlung der Steuer berücksichtigt.

Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Steuerpflicht beim Steueramt der Stadt Alfeld (Leine) anzuzeigen. Bitte fügen Sie nach Möglichkeit einen Beleg bei (bspw. eine Rechnung des Tierarztes beim Tod des Tieres).

Steueramt der Stadt Alfeld (Leine)

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Steueramt der Stadt Alfeld (Leine)

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz