Einfache Meldebescheinigung
Einfache Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenAuf Wunsch kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
In einer Meldebescheinigung steht:
- wo man aktuell wohnt bzw. gemeldet ist
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Hinweis:
Die Meldebescheinigung darf ausschließlich der betroffenden Person ausgehändigt werden. Bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person wird die Meldebescheinigung per Post zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Urheber
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