Einfache Meldebescheinigung
Einfache Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenDie zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
In einer Meldebescheinigung steht:
- wo man aktuell wohnt bzw. gemeldet ist
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Hinweis:
Die Meldebescheinigung darf ausschließlich der betroffenden Person ausgehändigt werden. Bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person wird die Meldebescheinigung per Post zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Bürgeramt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage
§18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Urheber
Hinweise / Besonderheiten
Sollte die erweiterete Meldebescheinigung bei einem Konsulat vorgelegt werden müssen, geben Sie uns bitte Bescheid. Bei der Beantragung im Open Rathaus Portal haben Sie die Möglichkeit dies im Antrag als Bemerkung reinzuschreiben.