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Einfache Meldebescheinigung


Auf Wunsch kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

In einer Meldebescheinigung steht:

  • wo man aktuell wohnt bzw. gemeldet ist

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Hinweis:

Die Meldebescheinigung darf ausschließlich der betroffenden Person ausgehändigt werden. Bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person wird die Meldebescheinigung per Post zugestellt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bürgeramt

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