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Einfache Meldebescheinigung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Leistungsbeschreibung

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

In einer Meldebescheinigung steht:

  • wo man aktuell wohnt bzw. gemeldet ist

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Hinweis:

Die Meldebescheinigung darf ausschließlich der betroffenden Person ausgehändigt werden. Bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person wird die Meldebescheinigung per Post zugestellt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
 

§18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Sollte die erweiterete Meldebescheinigung bei einem Konsulat vorgelegt werden müssen, geben Sie uns bitte Bescheid. Bei der Beantragung im Open Rathaus Portal haben Sie die Möglichkeit dies im Antrag als Bemerkung reinzuschreiben.