Meldebescheinigung: Einfach
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
In einer Meldebescheinigung steht:
- wo man aktuell wohnt bzw. gemeldet ist
Die Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Hinweis:
Die Meldebescheinigung darf ausschließlich der betroffenden Person ausgehändigt werden. Bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person wird die Meldebescheinigung per Post zugestellt
Verfahrensablauf
Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
- Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.
Hinweis:
Die Meldebescheinigung darf ausschließlich der betroffenden Person ausgehändigt werden. Bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person wird die Meldebescheinigung per Post zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Bürgeramt
Voraussetzungen
- Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.
- in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Hinweise / Besonderheiten
Sollte die erweiterete Meldebescheinigung bei einem Konsulat vorgelegt werden müssen, geben Sie uns bitte Bescheid. Bei der Beantragung im Open Rathaus Portal haben Sie die Möglichkeit dies im Antrag als Bemerkung reinzuschreiben.