Personalausweises: Verlusterklärung
Personalausweises: Verlusterklärung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises beantragt werden, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Sollten Sie den Verlust noch nicht bei der Polizei angezeigt haben, wird von uns eine Mitteilung rausgeschickt.
Hinweis: Sollten Sie das Dokument nach der Verlustmeldung wieder auffinden, so ist dies unter Vorlage des Dokumentes umgehend im BürgerBüro anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass zur Identifizierung
- wenn Sie keine Reisepass haben, benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde
- Verlustanzeige der Polizei (wenn dort bereits gemeldet)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Hinweise / Besonderheiten
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.