Nebenwohnsitz: Anmeldung
Nebenwohnsitz: Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor.
Die Anmeldung muss vor Ort im Bürgeramt erfolgen. Eine online-Anmeldung ist derzeit noch nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Personen die noch kein Ausweisdokument besitzen oder Ihr Dokument verloren haben müssen eine Geburtsurkunde vorlegen
- Personen die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen Ihren ausländischen Pass, sowie Aufenthaltstitel, Aufhenthaltsgestattung oder Fiktionsbescheinigung mitbringen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Zuzügen aus dem Ausland ist die Anmeldung durch eine bevollmöchtigte Person nicht möglich. Die Anmeldung kann nur mit persönlicher Vorsprache erfolgen.
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis (beides im Original)
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person sowie des Betreuers o. bevöllmächtigten Person
- Meldeschein (siehe Dokumente)
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht (im Original)
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person sowie der bevöllmächtigten Person
- Meldeschein (siehe Dokumente)
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport