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Führungszeugnis: Beantragung


Es gibt verschiedene Arten eines Führungszeugnis, die Sie beantragen können. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welches Führungszeugnis sie benötigen.

Leistungsbeschreibung

Einfaches Führungszeugnis: 

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Erweitertes Führungszeugnis:

Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.

Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als

  • Erzieherin oder Erzieher,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
  • Bademeisterin oder Bademeister,
  • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.

Auch das erweiterte Führungszeugnis kann für private Zwecke (Beleg-Art N), sowie zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) beantragt werden.

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Sie können das Führungszeugnis entweder online über das Bundesamt für Justiz beantragen oder persönlich im Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine). Für die Online-Beantragung benötigen Sie einen elektronsischen Personalausweis, mit freigeschalteter

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

zusätzlich bei einem erweiterten Führungszeugnis:

  • Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
  • das Führungszeugnis wird benötigt wird für
    • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    • eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

§ 73a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • für das erweiterte Führungszeugnis wird zusätzlich eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt benötigt

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.