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Melderegisterauskunft: Gewerbe


Leistungsbeschreibung

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe mit Sitz in der Stadt Hildesheim mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und die Auskunftserteilung steht im Ermessen der zuständigen Stelle.

Öffentliche Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und Privatpersonen können auf formlosen schriftlichen Antrag hin oder bei persönlicher Vorsprache eine Einzelauskunft aus dem Gewerberegister über die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) erhalten.

Für darüber hinausgehende Auskünfte aus dem Gewerberegister ist ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft zu machen und es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass das schützwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt. Bitte benennen Sie möglichst detailliert die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Betrieb.

Ihre Anfrage übersenden Sie bitte per Post. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 12,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.