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Nebenwohnsitz: Abmeldung


Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, muss abgemeldet werden. Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.

Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an. Sie können Ihren Nebenwohnsitz bei der Haupt- oder Nebnwohnsitzgemeinde abmelden.

Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.

Die Abmeldung muss vor Ort im Bürgeramt erfolgen. Eine online-Abmeldung ist derzeit noch nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine)

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Personen die noch kein Ausweisdokument besitzen oder Ihr Dokument verloren haben müssen eine Geburtsurkunde vorlegen
  • Personen die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen Ihren ausländischen Pass, sowie Aufenthaltstitel, Aufhenthaltsgestattung oder Fiktionsbescheinigung mitbringen 
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis (beides im Original)
      • Ausweisdokumente der abzumeldenden Person sowie des Betreuers o. bevöllmächtigten Person
      • Meldeschein (siehe Dokumente)
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht (im Original)
      • Ausweisdokumente der abzumeldenden Person sowie der bevöllmächtigten Person
      • Meldeschein (siehe Dokumente)

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport