Fundsachen
Fundsachen
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen.
Verfahrensablauf
Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).
Zuständige Stelle
Bürgeramt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Abholung von Fundsachen wird ein Nachweis darüber benötigt, dass der Gegenstand Ihnen gehört.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt