BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Personalausweis: Beantragung


Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.

Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.

    • Lichtbilder in Papierform dürfen seit dem 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden.

      Das biometrische Lichtbild darf ausschließlich durch einen zertifizierten Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das Bürgeramt zu übermitteln ist.

      Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Pass- und Personalausweisbehörde Ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten Codes herunterladen und in den Antrag einbinden kann.

  • der jetzige Personalausweis, (Kinder-)Reisepass bzw. Geburtsurkunde

  • verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.

 

zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:

 

  • Fall 1: Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, nicht getrennt lebend und leben mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft:
    • gemeinsame Vorsprache beider Elternteile mit Identitätsdokumenten und dem Kind, 
    • Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
    • bei Vorsprache nur eines Elternteils benötigen wir die vollständig ausgefüllte Zustimmungserklärung, die von beiden Elternteilen unterschrieben wurde sowie die Identitätsdokumente beider Elternteile zum Unterschritfenabgleich - vom nicht vorsprechenden Elterteil reicht auch eine Kopie des Dokumentes.

 

  • Fall 2: Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, leben aber getrennt.
    • nur das Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist (mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz) ist antragsberechtigt
    • gemeinsame Vorsprache mit Kind
    • Identitätsdokument des antragsberechtigten Elternteils

 

  • Fall 3: alleiniges Sorgerecht
    • gemeinsame Vorsprache mit Kind
    • Identitätsdokument des Elternteils

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Für die Ausstellung von Personalausweisen gelten folgende Gebühren:

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00 Euro)

Weitere Gebührenregelungen betreffen unter anderem:

  • nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises: 0,00 Euro
  • Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z.B. PIN vergessen): 0,00 Euro
  • Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden): 0,00 Euro

Gebührenfrei sind unter anderem:

  • erstmalige Setzen einer neuen PIN beim Abholen des Ausweises
  • erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
  • Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.