Beantragung eines Personalausweises
Beantragung eines Personalausweises
Textblöcke ein-/ausklappenDie Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie bei der Dienstleistung: Beantragung eines vorläufigen Personalausweises.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.
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Hinweis: Zur Erstellung des biometrischen Lichtbildes haben Sie die Möglichkeit das Selbstbedienungsterminal im BürgerBüro zu nutzen. Die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes in digitaler Form ist dabei mit einer Gebühr in Höhe von 6,00 € pro zu beantragenden Dokument verbunden.
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Hinweis für Kinder: Von Kindern, die nicht selbstständig stehen können, kann vor Ort kein Lichtbild aufgenommen werden.
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der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass und Geburtsurkunde
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verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten (wird nur benötigt wenn beide Sorgeberechtigten in einem Haushalt wohnen)
- deren/ dessen Personaldokument(e) (als Kopie auch möglich)
Das persönliche Erscheinen mind. eines Sorgeberechtigten ist notwendig.
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Für die Ausstellung von Personalausweisen gelten folgende Gebühren:
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde: 13,00 Euro)
Weitere Gebührenregelungen betreffen unter anderem:
- nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises: 0,00 Euro
- Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z.B. PIN vergessen): 0,00 Euro
- Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden): 0,00 Euro
Gebührenfrei sind unter anderem:
- erstmalige Setzen einer neuen PIN beim Abholen des Ausweises
- erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
- Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Bemerkungen
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.