Reisepass: Ausstellung vorläufig
Reisepass: Ausstellung vorläufig
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 3 Werktage) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann und die Notwenidgkeit des Besitzes eines Reisepasses glaubhaft gemacht werden kann (z.B. durch die Vorlage von Reiseunterlagen einer unmittelbar bevorstehenden Reise)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (z.B. Reiseunterlagen einer unmittelbar bevorstehenden Reise)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen.
- Lichtbilder in Papierform dürfen seit dem 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden.
- Das biometrische Lichtbild darf ausschließlich durch einen zertifizierten Dienstleister elektronisch gefertigt werden, von dem im Anschluss das Lichtbild durch ein sicheres Verfahren an das Bürgeramt zu übermitteln ist.
- Der Foto-Dienstleister lädt das erstellte Lichtbild in eine zertifizierte Cloud, von der die Pass- und Personalausweisbehörde Ihr Lichtbild mittels des Ihnen ausgehändigten Codes herunterladen und in den Antrag einbinden kann.
- der jetzige Personalausweis, (Kinder-)Reisepass bzw. Geburtsurkunde
- verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde; in beiden Fällen wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
zusätzlich bei Beantragung eines Reisepasse für Kinder unter 18 Jahren:
- Fall 1: Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, nicht getrennt lebend und leben mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft:
- gemeinsame Vorsprache beider Elternteile mit Identitätsdokumenten und dem Kind,
- Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
- bei Vorsprache nur eines Elternteils benötigen wir die vollständig ausgefüllte Zustimmungserklärung, die von beiden Elternteilen unterschrieben wurde sowie die Identitätsdokumente beider Elternteile zum Unterschritfenabgleich - vom nicht vorsprechenden Elterteil reicht auch eine Kopie des Dokumentes.
- Fall 2: Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt, leben aber getrennt.
- nur das Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist (mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz) ist antragsberechtigt
- gemeinsame Vorsprache mit Kind
- Identitätsdokument des antragsberechtigten Elternteils
- Fall 3: alleiniges Sorgerecht
- gemeinsame Vorsprache mit Kind
- Identitätsdokument des Elternteils
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 26,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Hinweise / Besonderheiten
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen