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Reisepass: Beantragung


  • Reisepass Ausstellung 
  • bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
  • deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
    • muss persönlich beantragt werden
      • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
      • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
    • kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
  • Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
  • Voraussetzung: 
    • deutsche Staatsbürgerschaft 
    • es liegen keine Passversagungsgründe vor
  • erforderliche Unterlagen: 
    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • ggfs. Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • alternativ kann der Reisepass im Express-Bestellverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein Express-Bestellverfahren (abholbereit in der Regel nach 3 Werktagen) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
  • zuständig:
    • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)

Für Auslandsreisen benötigt jede Person ein entsprechendes Dokument. Hierfür ist für einige Staaten der Personalausweis ausreichend. Es gibt aber viele Staaten, die nur den Reisepass als solches akzeptieren. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Seite des Auswärtigen Amtes, auf der Reise- und Sicherheitshinweise zu finden sind.

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Bitte wenden Sie sich an das Bügeramt der Stadt Alfeld (Leine).

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung. Sollte ein abgelaufener oder noch gültiger Kindereisepass oder Reisepass exestieren, so sollte dieser bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35) mm im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • zusätzlich bei Beantragung eines Reisepasses unter 18 Jahren:

    • unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/ des Sorgeberechtigten
    • deren/ dessen Personaldokument(e) als Kopie
    • bei gemeinsamen Sorgerecht ist eine Zustimmungserklärung vorzulegen, sofern die Sorgeberechtigten in einem Haushalt leben.

    Das persönliche Erscheinen der/ des Sorgeberechtigten ist notwendig.

  • Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): 37,50 Euro
  • Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): 59,50 Euro
  • Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): 70,00 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): 92,00 Euro
  • Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: doppelter Betrag (Beispiel: 1x Reisepass ü. 24Jahre statt 70,-€ jetzt 140,-€)
  • Express-Versand: Zusatzgebühr von 32,-€

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Geltungsdauer: 10 Jahre
    für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Da die Lieferzeiten mehrere Wochen betragen können, gibt es die Möglichkeit den Reisepass per Express-Versand zu bestellen. Hier fallen extra Kosten in Höhe von 32,-€ an. Der Reisepass wird dann innerhalb von 3 Werktagen geliefert.