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Anzeige des Direkteinleitens von Niederschlagswasser in Gewässer


Leistungsbeschreibung

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis)

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Stadtentwässerungsamt