Abmeldung ins Ausland
Abmeldung ins Ausland
Leistungsbeschreibung
Wer seine Wohnung in Deutschland aufgibt und ins Ausland verzieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug abmelden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Identifikationsdokument (Reisepass, Personalausweis, Nationalpass), Auszugsdatum
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
maximal eine Woche vor Auszug, spätestens zwei Wochen nach Auszug