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Abmeldung ins Ausland


Leistungsbeschreibung

Wer seine Wohnung in Deutschland aufgibt und ins Ausland verzieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug abmelden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Identifikationsdokument (Reisepass, Personalausweis, Nationalpass), Auszugsdatum

maximal eine Woche vor Auszug, spätestens zwei Wochen nach Auszug