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Leistungsbeschreibung

Verliert eine Person ihre Wohnung, z.B. aufgrund einer Räumungsklage, und besteht keine anderweitige Wohnmöglichkeit, ist die jeweilige Gemeinde als Ordnungsbehörde dafür zuständig, im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr dieser Person eine Unterkunft (Obdach) zu bieten.

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

Im Rahmen einer Unterbringung durch die Stadt Alfeld (Leine) fallen Gebühren im Rahmen der Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte der Stadt Alfeld (Leine) an.

Ordnungsamt
Amt für soziale Angelegenheiten