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Brandsicherheitswache


Leistungsbeschreibung

Eine Brandsicherheitswache (BSW) ist eine vorbeugende Maßnahme, die im Vorfeld bei Mängeln und bei Eintritt eines Schadenereignisses sofort vor Ort tätig werden kann. Sie wird durch die Gemeinde eingesetzt, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und viele Menschen oder große Sachwerte in Gefahr sind.

Ziele der Brandsicherheitswache sind die Verhinderung einer Brandentstehung, die Vermeidung der Ausbreitung von Feuer und Rauch, die Sicherung der Rettungs- und Angriffswege und die Sicherstellung unverzüglicher Gefahrenabwehrmaßnahmen. Deshalb werden Sicherheitskontrollen durchgeführt, beispielsweise Kontakt zur Feuerwehr Einsatzleitstelle, Prüfung der Rettungs- und Fluchtwege, Sichtkontrolle der brandschutztechnischen Einrichtungen.

Möglichkeiten des Einsatzes einer Brandsicherheitswache:

  • Ein Veranstalter fordert freiwillig eine Brandsicherheitswache an.
  • Eine Versammlungsstättengenehmigung des Bauordnungsamtes sieht diese als Auflage vor.
  • Eine bereits anerkannte Versammlungsstätte (z.B. die Aula des Gymnasiums Alfeld) haben eine feste Regelung durch die Eigentümer getroffen.

Der Veranstalter meldet dem Amt für Feuerwehrwesen das Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung und den Ort der geplanten Veranstaltung - spätestens 4 Wochen vorher. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Alfeld (Leine) sind ehrenamtlich tätig und die Brandsicherheitswachen erfolgen in ihrer Freizeit. Deshalb ist es wünschenswert so früh wie möglich die Termine mitgeteilt zu bekommen.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr müssen 30 Minuten vor Einlass zu der Veranstaltung vor Ort sein und bleiben 30 Minuten nach der Veranstaltung vor Ort. Diese Zeit ist bei der Anmeldung zu berück-sichtigen.

  • Die Kosten sind lt. Gebührensatzung 15,-€/je Einsatzkraft/je 30 Minuten, dazu kommt ein Löschfahrzeug (Pauschal 100,-€ /Tag).
  • Besonderheit bei der Aula Gymnasium: hier werden bei normalen Veranstaltungen schulfremder Besucher immer 2 Einsatzkräfte gefordert und kein Löschfahrzeug berechnet. Ausnahme ist, wenn Einsatz von Nebel oder feuergefährlichen Handlungen geplant ist. Hierfür muss ein Antrag auf Teilabschaltung von Brandmeldelinien im Bauordnungsamtes gestellt werden. Dieser Antrag ist ebenfalls gebührenpflichtig. Die Kosten hierfür sind im Bauordnungsamtes zu erfragen.
  • Die Reservierung der Einsatzkräfte erfolgt durch das Amt für Feuerwehrwesen.
  • Der Kostenbescheid geht an den Veranstalter im Original

  • Ansprechpartner (mit Telefonnummer)
  • Datum und Uhrzeit der Brandsicherheitswache
  • Veranstaltungsort mit Adresse
  • Art der Veranstaltung

§ 29 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)

§ 29 NBrandSchG, Gebühren und Auslagen bei Einsätzen und sonstigen Leistungen | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

Abs 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Alfeld (Leine) (Feuerwehrgebührensatzung)

Feuerwehrgebuehrensatzung_08.06.2023.pdf

Personaleinsatz je Einsatzkraft: 15,00€ / 30 Min.

Stellung eines Löschfahrzeuges: 100,00€ / pro Tag

§ 26 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)

§ 26 NBrandSchG, Brandsicherheitswache | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)

(1) Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen im Fall eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären, dürfen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache durchgeführt werden. Der Veranstalter oder der Veranlasser der Maßnahme hat die Brandsicherheitswache bei der Gemeinde anzufordern, in deren Gebiet die Veranstaltung oder die Maßnahme durchgeführt werden soll, es sei denn, dass die Brandsicherheitswache bei einer Veranstaltung oder Maßnahme nach Absatz 2 Satz 2 von der Werkfeuerwehr gestellt wird.

(2) Die Brandsicherheitswache wird auf Anordnung der Gemeinde von der gemeindlichen Feuerwehr gestellt. Werden Veranstaltungen oder Maßnahmen innerhalb eines wirtschaftlichen Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung mit Werkfeuerwehr durchgeführt, so hat der Veranstalter oder Veranlasser die Brandsicherheitswache durch die Werkfeuerwehr sicherzustellen, soweit sie für diese Aufgabe verfügbar ist.

(3) Die Leiterin oder der Leiter einer Brandsicherheitswache kann Anordnungen treffen, die zur Verhütung und zur Abwehr von Gefahren durch Brände sowie zur Sicherung der Rettungswege und der Angriffswege erforderlich sind.

Amt für Feuerwehrwesen

Perkstraße 2

31061 Alfeld (Leine)