Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Antragsberechtigt bei Jugendlichen unter 16 Jahren sind die Sorgeberechtigten, Jugendliche ab 16 Jahre können den Untersuchungsberechtigungsschein selbst beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. der Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist
Amt/Fachbereich
Bürgeramt
Hinweise / Besonderheiten
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.