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Hundesteuer: Anmeldung

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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Alfeld (Leine) enthält zudem Regelungen zur Steuerermäßigung und zur Steuerbefreiung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung (siehe Rechtsgrundlagen). 

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen oder Informationen:

  • Chip-ID des Transponders
  • Versicherungsgeber und -nummer der Haftpflichtversicherung
  • Ggfs. Daten zum Voreigentümer des Hundes

Gesonderte Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an. Die Steuersätze betragen:

Für das Halten eines Hundes 72,- € pro Jahr
Für das Halten eines zweiten Hundes 96,- € pro Jahr
Für das Halten jedes weiteren Hundes 126,- € pro Jahr

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport