Hundesteuer: Anmeldung
Hundesteuer: Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenJeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Alfeld (Leine) enthält zudem Regelungen zur Steuerermäßigung und zur Steuerbefreiung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung (siehe Rechtsgrundlagen).
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen oder Informationen:
- Chip-ID des Transponders
- Versicherungsgeber und -nummer der Haftpflichtversicherung
- Ggfs. Daten zum Voreigentümer des Hundes
Welche Gebühren fallen an?
Gesonderte Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an. Die Steuersätze betragen:
Für das Halten eines Hundes | 72,- € pro Jahr |
Für das Halten eines zweiten Hundes | 96,- € pro Jahr |
Für das Halten jedes weiteren Hundes | 126,- € pro Jahr |
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Amt/Fachbereich
Steueramt
Bemerkungen
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport