Reisepass: Verlusterklärung
Reisepass: Verlusterklärung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Leistungsbeschreibung
Ist der Reisepass (oder vorläufiger Reisepass bzw. Kinderreisepass) nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Sollten Sie den Verlust noch nicht bei der Polizei angezeigt haben, wird von uns eine Mitteilung rausgeschickt.
Hinweis: Sollten Sie das Dokument nach der Verlustmeldung wieder auffinden, so ist dies unter Vorlage des Dokumentes umgehend im Bürgeramt anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis zur Indentifizierung
- sollte Sie keine Personalausweis haben benötigen wir Ihre Geburtskunde
- Verlustanzeige der Polizei (wenn dort bereits gemeldet)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert.
Amt/Fachbereich
Bürgeramt