BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Reisepass: Verlusterklärung


Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass (oder vorläufiger Reisepass bzw. Kinderreisepass) nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Sollten Sie den Verlust noch nicht bei der Polizei angezeigt haben, wird von uns eine Mitteilung rausgeschickt.

Hinweis: Sollten Sie das Dokument nach der Verlustmeldung wieder auffinden, so ist dies unter Vorlage des Dokumentes umgehend im Bürgeramt anzuzeigen.

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).

  • Personalausweis zur Indentifizierung
    • sollte Sie keine Personalausweis haben benötigen wir Ihre Geburtskunde
  • Verlustanzeige der Polizei (wenn dort bereits gemeldet)

Es fallen keine Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.