Wohnsitz: Anmeldung
Wohnsitz: Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenWer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Die Anmeldung muss vor Ort im Bürgeramt erfolgen. Eine online-Anmeldung ist derzeit noch nicht möglich.
Leistungsbeschreibung
Gem. §17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) haben Personen die eine neue Wohnung beziehen, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Für die Anmeldung / Ummeldung Ihres Wohnsitzes in Alfeld (Leine) können Sie zu den Öffnungszeiten in das Bürgeramt kommen. Dort wird auch die Adresse auf Ihrem Personalausweis und Reisepass geändert.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt der Stadt Alfeld (Leine).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Personen die noch kein Ausweisdokument besitzen oder Ihr Dokument verloren haben müssen eine Geburtsurkunde vorlegen
- Personen die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen Ihren ausländischen Pass, sowie Aufenthaltstitel, Aufhenthaltsgestattung oder Fiktionsbescheinigung mitbringen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Zuzügen aus dem Ausland ist die Anmeldung durch eine bevollmöchtigte Person nicht möglich. Die Anmeldung kann nur mit persönlicher Vorsprache erfolgen.
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis (beides im Original)
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person sowie des Betreuers o. bevöllmächtigten Person
- Meldeschein (siehe Dokumente)
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht (im Original)
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person sowie der bevöllmächtigten Person
- Meldeschein (siehe Dokumente)
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Amt/Fachbereich
Bürgeramt